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Das evangelische Gemeindehaus in Fauerbach

Das zwischen 1951 und 1953 als Kindergarten erbaute Gemeindehaus dient heute als Treffpunkt für unsere Gruppen und Kreise. Auch die montäglichen Singstunden des Männergesangverein "Eintracht" 1856 Friedberg Fauerbach finden hier statt.

Gerne können auch Sie das Gemeindehaus mieten. Die Haus- und Nutzungsordnung finden Sie im unteren Abschnitt.

Nutzungsordnung für das Ev. Gemeindehaus der Kirchengemeinde Fauerbach-Ossenheim

Das Ev. Gemeindehaus dient dem Gemeindeleben der Evangelischen Kirchengemeinde Fauerbach-Ossenheim und ihren Gemeindegruppen.

Es kann, soweit es nicht für kirchliche Veranstaltungen beansprucht wird, für Familienfeiern (Geburtstage ab dem 30. Lebensjahr und Kindergeburtstage bis zum 10. Lebensjahr) von Fauerbacher und Ossenheimer Bürger und für kulturelle Zwecke angemietet werden. Bei Kindergeburtstagen dürfen maximal 30 Personen teilnehmen.

Für soziale und caritative Veranstaltungen im Nachbarschaftsraum kann die Benutzung des Gemeindehauses gestattet werden.

Zum Nachbarschaftsraum gehören die Ev. Kirchengemeinden Friedberg mit Ockstadt, Dorheim-Bauernheim und Bruchenbrücken.

Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Kirchenvorstand.

Die Nutzung des Gemeindehauses ist für politische Veranstaltungen jeglicher Art untersagt.

Die Anmeldung erfolgt über unser Gemeindebüro 06031 5725 oder per E-Mail : kirchengemeinde.fauerbach-ossenheim@ekhn.de.

Bei der Anmeldung muss die für die Veranstaltung zu erwartende Personenzahl angegeben werden.

Die Benutzungsgebühr beträgt pro Veranstaltung

-        Für private Feiern Fauerbacher/Ossenheimer Bürger 100 €

-        Beerdigungskaffee Fauerbacher/Ossenheimer Bürger 50 €

Dazu kommt die Zahlung einer Kaution von 100 €.

Vereine und soziale Einrichtungen, die Gemeinwesensarbeit in Fauerbach und Ossenheim anbieten, zahlen die Hälfte, sie können aber auch von der Nutzungsgebühr befreit werden. Die Befreiung kann nur in Absprache mit dem Kirchenvorstand erfolgen.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgelegt sind.

Hausordnung für das Ev. Gemeindehauses in Friedberg-Fauerbach

1.  Die Benutzer haben in den Räumen des Ev. Gemeindehauses und rund um das Gemeindehaus auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zu achten. Beim Parken in der Straße „Am Kindergarten“ ist darauf zu achten, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden und insbesondere die Zufahrten zu den Nachbargrundstücken des Gemeindehauses nicht zugeparkt werden.

2.  Es ist sicher zu stellen, dass durch Lärmbelästigungen keine Anwohner gestört werden.

3. Termine sind rechtzeitig abzusprechen und bekannt zu geben.

4.  Vertraglich zugesicherte Belegzeiten sind unbedingt einzuhalten, damit ein geregeltes und störungsfreies Miteinander gewährleistet ist.

5.  Für die Herrichtung, ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, das Aufräumen sowie die Reinigung der Räume zeichnet der Mieter bzw. der Leiter der jeweiligen Veranstaltung verantwortlich.

6.  Der Benutzer hat seinen Müll umweltgerecht (sortiert) zu entsorgen.

7.  Sachschäden an Einrichtung und Inventar sind umgehend zu melden und zu ersetzen.

8.  Die Benutzer haben die feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften zu beachten. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen, die zum Schutze der Jugend und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm erlassen wurden.

9.  Den Anweisungen des/der Beauftragten der Ev. Kirchengemeinde ist Folge zu leisten. Er/die übt das Hausrecht aus. Der Benutzer ist verpflichtet, den Beauftragten freien Eintritt zu gewähren.

10. Die Benutzung der überlassenen Räume und Einrichtungen erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Benutzers. Dieser übernimmt für die Benutzungsdauer die Haftung des Gebäudeeigentümers für alle Personen- und Sachschäden und verpflichtet sich, die Ev. Kirchengemeinde von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen könnten.

11. Die Benutzung der Kellerräume ist nicht grundsätzlich Bestandteil des Mietvertrages.

 Der Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Fauerbach-Ossenheim

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